Wir kontrollieren und überwachen im Auftrag des Bauherren die Bauausführung hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen, den Verträgen mit den bauausführenden Bauunternehmen sowie in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik, ebenso die Einhaltung der Vereinbarungen zum Einsatz von Nachunternehmern und die Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.